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drivEddy App - AGB für Fahrlehrer

1. Geltungsbereich und Anwendungsbereich
1.1 Die DrivEddy GmbH, Stargarderstraße 44-44a, 10437 Berlin (im Folgenden „DrivEddy“) vermittelt und administriert über ihre Plattform auf der Internetseite drivEddy.com / www.driveddy.de sowie über ihre mobile (internetbasierte) Applikation (zusammen im Folgenden „Plattform“) als sog. SaaS-Dienstleistung (Nutzung der Plattform) über das Medium Internet Fahrschule und Fahrschüler, und bietet zudem eine Fahrschulsuchmaschine an (zusammen im Folgenden „Service“). Die Plattform bietet die Infrastruktur für den Betrieb einer Fahrschule und allen damit verbundenen Geschäfte. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Nutzung der Plattform durch die Nutzer in ihrer Eigenschaft als Anbieter von Fahrschulleistungen (im Folgenden „Fahrlehrer“) und/oder in ihrer Eigenschaft als Betreiber einer Fahrschule (im Folgenden „Fahrschule“). Soweit im Folgenden keine Differenzierung zwischen Fahrlehrer und Fahrschule notwendig ist, werden diese gemeinsam als „Anbieter“ beschrieben. Die Nutzer in Ihrer Eigenschaft als Fahrschüler (im Folgenden „Fahrschüler“) gehen das Vertragsverhältnis mit DrivEddy über separate AGB ein. Sofern im Folgenden undifferenziert von Nutzern die Rede ist, beschreibt dieser Begriff die Gesamtheit von Anbietern und Fahrschüler.

1.2 Die jeweils aktuellen AGB sind auf der Webseite der Plattform unter https://www.driveddy.com/datenschutz-app abrufbar. DrivEddy ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen, es sei denn, dass dies für die Anbieter nicht zumutbar ist. Hierzu benachrichtigt DrivEddy die Anbieter rechtzeitig über die Änderungen (schriftlich oder per E-Mail) und veröffentlicht diese auf der Plattform. Fehlt es an einem Widerspruch des Anbieters bezüglich der Änderungen der AGB, der innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung erfolgen muss, gelten die geänderten AGB als vom jeweiligen Anbieter angenommen. In der Benachrichtigung wird der Anbieter auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist ausdrücklich hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs des Anbieters gegen die Änderung oder Ergänzung der AGB ist DrivEddy berechtigt, den Nutzungsvertrag-Plattform auf Grundlage dieser AGB gegenüber dem jeweiligen Anbieter mit einer Frist von vier (4) Wochen zu kündigen.

1.3 Die Nutzung der Plattform erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB, soweit zwischen DrivEddy und den Anbietern im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen des Anbieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dies wird zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart.

1.4 DrivEddy tritt als bloßer Betreiber der Plattform und App auf und ermöglicht es Anbietern von Fahrschulleistungen (im Folgenden „Fahrlehrern“), eigene Angebote zu veröffentlichen und Fahrschülern diese Angebote einzusehen und gegebenenfalls Kontakt mit einem Fahrlehrer aufzunehmen. Darüber hinaus stellt DrivEddy verschiedene Funktionalitäten zur Verfügung, um die Zusammenarbeit zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler zu ermöglichen, wird selbst aber nicht Partei eines Vertrags zur Erbringung von Fahrschulleistungen.

1.5 Die Anbieter sind auch zum Ausdruck berechtigt. Der Anbieter kann die AGB jederzeit auf der Internetseite von DrivEddy abrufen, ausdrucken sowie speichern.

1.6 Nicht Gegenstand dieser AGB ist die Erbringung von Fahrschulleistungen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand dieser AGB ist die Nutzungseinräumung des Services von DrivEddy für seine Nutzer (Anbieter und Fahrschüler) auf der Plattform.

2.2 Auf der Plattform, dessen Nutzung diesen AGB als Nutzungsvertrag unterliegt, gibt DrivEddy seinen Nutzern mittels Zugang auf die Plattform eine Übersicht über die verschiedenen Leistungsbereiche der Plattform. DrivEddy tritt als bloßer Betreiber der Plattform auf und ermöglicht es den Anbietern in Bezug auf Fahrschulleistungen eigene Angebote zu veröffentlichen und ermöglicht es den Fahrschülern diese Angebote einzusehen, und gegebenenfalls Kontakt mit dem jeweiligen Anbieter aufzunehmen. Darüber hinaus stellt DrivEddy verschiedene Funktionalitäten zur Verfügung, die die bessere Zusammenarbeit zwischen Anbieter und Fahrschüler ermöglichen soll. DrivEddy wird selbst aber nicht Partei eines Vertrags zur Erbringung von Fahrschulleistungen. Der genaue und aktuelle Leistungsumfang der Plattform ergibt aus den Beschreibungen des folgenden Links (LINK).www.driveddy.com) DrivEddy stellt den Nutzern die Plattform nur zur Nutzung zur Verfügung und gestattet den Nutzer hierauf zuzugreifen. Weder Quellcode noch Objektcode der Software werden dem Nutzer überlassen. Der Nutzer erhält lediglich die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die Software, welche auf einem zentralen Server gehostet ist, mittels Internet zu zugreifen und zu nutzen. Um diese Plattform nutzen zu können müssen sich alle Nutzer wie folgt auf Grundlage dieser AGB registrieren.

2.3 DrivEddy sieht für unterschiedliche Anbieter unterschiedliche Nutzer-Kategorien vor, welchen in Bezug auf den Funktionsumfang des Service bzw. der Plattform unterschiedliche Nutzungsrechte zugeordnet werden (im Folgenden „Nutzer-Kategorie“). Das Ermessen, einen bestimmten Anbieter im Einzelfall einer bestimmten Nutzer-Kategorie zuzuordnen und damit den Funktionsumfang zu definieren, obliegt ausschließlich DrivEddy. Details des unterschiedlichen Funktionsumfangs ergibt sich aus dem Link zu den Leistungsumfang der Plattform gem. Ziff. 2.2 dieser AGB.
3. Registrierung, Benutzerkonto und Anbieterdaten
3.1 Damit der Anbieter die Plattform nutzen kann, muss er sich auf Grundlage dieser AGB registrieren. Über den Online-Registrierungsprozess kann sich der Anbieter auf der Plattform wie folgt anmelden. Die Absendung der Online-Registrierung als Anbieter stellt eine rechtsverbindliche Offerte zum Vertragsschluss gegenüber DrivEddy auf Grundlage dieser AGB dar. Der Anbieter wird per E-Mail über den Eingang seiner Registrierungsanfrage informiert. Im Anschluss versendet DrivEddy nach Prüfung der Anfrage eine E-Mail an den Anbieter, welche einen Aktivierungslink enthält. Der Anbieter muss seine Registrierung durch Anklicken des Aktivierungslinks aktivieren. Hierdurch kommt jedoch noch kein Vertrag mit DrivEddy zu Stande. Ein Vertrag mit DrivEddy kommt erst zu Stande, wenn DrivEddy dem Anbieter in einer Bestätigungsmail den Vertragsschluss bestätigt oder das Benutzerkonto durch DrivEddy freigeschaltet wird (im Folgenden „Nutzungsvertrag-Plattform“). Es obliegt jedoch DrivEddy in ihrem eigenen Ermessen zu entscheiden, ob der jeweilige Anbieter freigeschaltet wird bzw. ob ein Nutzungsvertrag-Plattform mit diesem abgeschlossen wird. DrivEddy richtet für den Anbieter im Falle einer erfolgreichen Registrierung ein individuelles und persönliches Benutzerkonto ein. Der Anbieter wählt einen Benutzernamen und ein individuelles Passwort. Das Passwort ist geheim zu halten und der Zugang zu dem Benutzerkonto sorgfältig zu sichern.

3.2 Der Nutzungsvertrag-Plattform regelt die Rechte und Pflichten der Anbieter in Bezug auf die Nutzung der Plattform. Eine Registrierung als Anbieter ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und in Bezug auf Fahrschulen auch in der Form als juristische Person erlaubt. Der Anbieter ist ohne ausdrückliche Zustimmung von DrivEddy nicht berechtigt, sein Benutzerkonto auf eine dritte Person zu übertragen. Der Anbieter ist nicht berechtigt, die Zugangsdaten zu seinem Benutzerkonto an Dritte weiterzugeben.

3.3 Der Anbieter wird hiermit ausdrücklich insbesondere darauf hingewiesen, dass…
  1. …das vermittelte Fahrausbildungsverhältnis direkt zwischen dem jeweiligen Anbieter und dem Fahrschüler zustande kommt und keinerlei vertragliche Verflechtungen von Seiten DrivEddy’s in Bezug auf das vermittelte Fahrausbildungsverhältnis existieren.
  2. … die auf der Plattform eingestellten Inhalte und Inserate vor der Veröffentlichung durch DrivEddy nicht inhaltlich geprüft wird.

3.4 Der Anbieter sichert bei der Registrierung auf der Plattform gegenüber DrivEddy ausdrücklich zu und garantiert im Sinne eines selbständigen Garantieversprechens, …
  1. …dass alle angegebenen Daten (insbesondere aber nicht abschließend: Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geschäftsadresse (Straße, PLZ, Land), im Falle einer juristischen Person deren Firmierung) – „Anbieterdaten“ – im Wege des Registrierungsprozesses wahr und vollständig sind.
  2. …dass er volljährig oder eine juristische Person ist.
  3. …dass er eigenverantwortlich Änderungen bzw. Ergänzungen seiner Daten (insbesondere E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankdaten, Kontaktdaten) und Angaben hierzu unverzüglich DrivEddy per Änderung im Account der Plattform mitteilt.
  4. …dass er eine Weitergabe der persönlichen Anmeldedaten (Benutzername und Passwort) an Dritte verhindern. Der Anbieter haftet für die verursachten Schäden, die DrivEddy durch den Verlust oder die Weitergabe der Anmeldedaten entstanden ist.
  5. …dass er über alle erforderlichen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Fahrlehrer und/oder Fahrschule notwendig sind, insbesondere über eine gültige Fahrlehrererlaubnis bzw. Anwärterbefugnis nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG) bzw. im Falle einer Fahrschule zusätzliche eine Fahrschulerlaubnis zu verfügen.
  6. …dass der veröffentlichte Preisaushang in der Plattform von DrivEddy stets der für den Anbieter tatsächlich aktuelle und für die Ausbildungsverträge anzuwendende Preisaushang ist.
  7. …dass er die angebotenen Fahrschulleistungen auch tatsächlich und in der angebotenen Form erbringen kann.

3.5 Die Verfahren dieser AGB haben insbesondere aber nicht abschließend das Ziel, dass die Informationen über den Anbieter und seine Leistungen stets aktuell sind und so nah an die Wirklichkeit reichen, dass der Fahrschüler einen möglichst realistischen Einblick über die Leistungsdetails des Anbieters bekommt. Sollte daher durch Änderungen an und in den Leistungsdetails oder den Details über den Anbieter eine Aktualisierung der Daten auf der Plattform notwendig werden, ist der Anbieter verpflichtet, diese anzuzeigen und/oder selber auf der Plattform zu aktualisieren. Die Pflicht besteht auch dann, wenn eine Datenänderung in ein öffentliches Register (z.B. Handelsregister) eingetragen wird. Der Anbieter ist verpflichtet, DrivEddy jederzeit auf Nachfrage Nachweise für die Richtigkeit und Aktualität der Fahrlehrerdaten vorzulegen. DrivEddy behält es sich vor, jederzeit das Vorliegen entsprechender Nachweise zu überprüfen. Darüber hinaus hat ein angestellter Fahrlehrer ggf. sicherzustellen, dass sein Arbeitgeber der Nutzung zustimmt. DrivEddy behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorhergehender Mahnung aus ihrem freiem Ermessen ein oder alle Profil(e) des Anbieters zu entfernen oder den Zugriff auf diese(n) zu sperren, um aus ihrer Sicht unzulässige, nicht aktuelle, diesen AGB widersprechen oder schädliche Profile des Anbieters zu verhindern, wobei DrivEddy nicht für Konsequenzen haftet, die sich aus dem erfolglosem Versuchs, ein solches Profil zu entfernen, ergeben.

3.6 Solange der Anbieter auf der Plattform registriert ist, ist DrivEddy hiermit berechtigt und bevollmächtigt:
  1. bei den jeweiligen zuständigen Behörden zu prüfen, ob die notwendigen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse Ziffer 3.4 Buchst. e) dieser AGB verfügt (im Folgenden „Prüfungs-Vollmacht“),
  2. für den Anbieter in dessen Vollmacht und dessen Namen die Rechnung für die Fahrschulleistungen gegenüber dem Fahrschüler für Rechnung des Anbieters auf Grundlage dieser AGB abzurechnen und Zahlungen zu veranlassen. Die Prüfungs-Vollmacht kann jederzeit vom Anbieter gegenüber DrivEddy widerrufen werden. Im Fall des Widerrufs der Prüfungs-Vollmacht ist DrivEddy jedoch berechtigt, alle betreffenden Profile und Leistungen des Anbieters von der Plattform zu entfernen (im Folgenden „Rechnungs-Vollmacht“) und
  3. Vertragsschlussvollmacht

3.7 Der Anbieter ist verpflichtet, DrivEddy umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Benutzerkonto von Dritten missbraucht wurde. Kommt der Anbieter dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Benutzerkontos stattfinden.

3.8 Es besteht keine Verpflichtung von DrivEddy die Plattform für alle Endgeräte oder zu jeder Zeit zur Verfügung zu stellen. DrivEddy darf jedoch dem Anbieter Nachrichten senden, um diesen über Neuheiten und Weiterentwicklungen zu informieren. DrivEddy behält sich das Recht vor, die Plattform – insbesondere die Software – technisch und inhaltlich zu ändern. DrivEddy und ihre Partner können servicerelevante Informationen per Plattform um Zusatzinformationen oder Werbung z.B. von Sponsoren ergänzen. Mitteilungen über Marketingaktivitäten von DrivEddy (im Folgenden („Newsletter“)) erhält der Anbieter nur, wenn er sich mit dem Empfang des Newsletters einverstanden erklärt hat. Der Anbieter kann den Bezug des Newsletters jederzeit dadurch beenden, dass er im Newsletter auf das Feld „Newsletter abbestellen“ klickt. In diesem Fall wird die E-Mail-Adresse des Anbieters aus dem Newsletter- Verteiler gelöscht und das Fehlen der Einwilligung im Nutzerbereich vermerkt.

3.9 Der Anbieter räumt DrivEddy zum Zwecke der Veröffentlichung von Angeboten (Bewerben seiner Leistungen) und zum Zwecke des Bewerbens der Plattform ein einfaches, unentgeltliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches und auf Dritte übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten ein. DrivEddy ist jederzeit berechtigt, die Inhalte insoweit zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu verwerten. Dies schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, mit ein. Der Anbieter verzichtet auf das Recht zur Urhebernennung. DrivEddy ist es insbesondere gestattet, die Angebote, einschließlich der enthaltenen Inhalte, ganz oder teilweise zu Werbezwecken zu nutzen, um für die Plattform oder die Nutzung der Plattform zu werben und zur Erfüllung des Nutzungsvertrages-Plattform. Sofern DrivEddy selber Inhalte (insbesondere Texte und Fotografien) für das Inserat/Profil des Anbieters anfertigt oder über einen Dritten anfertigen lässt, stehen die Rechte an diesen Inhalten ausschließlich DrivEddy zu. Durch die Veröffentlichung dieser Inhalte auf dem Profil der Anbieter entstehen für den jeweiligen Anbieter keinerlei selbständige Nutzungsrechte an diesen Inhalten. Insbesondere darf der Anbieter diese Inhalte außerhalb der Plattform nicht benutzen oder diese Inhalte lokal auf seinem Computer speichern. DrivEddy ist zudem auch berechtigt, die Inhalte zum Zwecke der Werbung für DrivEddy auch an Vertragspartner zu übermitteln, welche die Inhalte auf den von ihnen betriebenen Plattform (gemeinsam mit den dort platzierten Werbemitteln) anzeigen.

3.10 Bei unsachgemäßer Nutzung und nutzungswidrigen Verhaltens ist DrivEddy jederzeit berechtigt, den jeweiligen Nutzungsvertrag-Plattform gegenüber dem Anbieter unverzüglich zu beenden und ihm die weitere Benutzung der Plattform (Nutzungsvertrag-Plattform) zu untersagen. Ein Fall der besonders rechtswidrigen Nutzung liegt insbesondere aber nicht abschließend immer dann vor, wenn der Anbieter die Plattform in derart benutzt, dass er damit diffamierend, obszön, ruchlos, pornografisch, eindeutig sexuell, in Förderung von Gewalt oder Herabsetzung einer Gruppe aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlecht, Alter, Veteranenstatus und / oder sexueller Orientierung / Geschlechtsidentität handelt, oder Minderjährige ausbeutet bzw. schädigt (besonders rechtswidrige Nutzung).
4. Buchung von Fahrschulleistungen über die Plattform
4.1 Sofern die jeweilige Nutzer-Kategorie des Anbieters diesen Funktionsumfang zulässt, ist die Buchung von Fahrschulleistungen über die Plattform wie folgt für diesen Anbieter möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Anbieter mit dem Tochterunternehmen von DrivEddy dem Eddy Club Berlin GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) unter der Registernummer: HRB – im Folgenden auch „Eddy Club Berlin“) einen Partnervertrag (Kooperation) rechtsverbindlich abgeschlossen hat. Neben den sonstigen Leistungen des Service von DrivEddy auf der Plattform auf Grundlage dieser AGB geht es um das Buchen und Verwalten von Fahrschulleistungen, wie nachfolgend geregelt.

4.2 Nach der Vermittlung eines passenden Anbieters für den Fahrschüler wird unter Anwesenheit der Vertragsparteien des Fahrschulausbildungsvertrags bei dem Anbieter vor Ort für die Erbringung von Fahrschulleistungen ein Ausbildungsvertrag unterzeichnet, nachdem der Fahrschüler entsprechend dem FahrlG aufgeklärt wurde (im Folgenden „Ausbildungsvertrag“). Der Ausbildungsvertrag kann weiterführende oder gänzlich andere Bedingungen enthalten und liegt im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Anbieters.

4.3 Erst nach Abschluss des Ausbildungsvertrags können Fahrschüler über den Buchungsprozess auf der Plattform weitere Fahrschulleistungen mit dem jeweiligen Anbieter buchen (im Folgenden „Buchung“). Die Buchung einer praktischen Fahrstunde ist nach Unterschrift des Ausbildungsvertrages sowie nach erfolgreicher Absolvierung des Sehtests erlaubt bzw. möglich. Die entsprechende Funktion innerhalb der Plattform wird freigeschaltet, sobald die entsprechenden Dokumente durch den jeweiligen Anbieter am entsprechenden Fahrschülerprofil bzw. Benutzerkonto des Fahrschülers gespeichert worden sind. Der Fahrschüler wählt auf der Plattform ein Produkt des Anbieters aus und kann den Erwerb der Buchung über DrivEddy anfragen. DrivEddy wird diese Anfrage dann kurzfristig prüfen. DrivEddy vermittelt hier den Vertragsschluss zwischen dem Anbieter und dem Fahrschüler. Das Vertragsverhältnis in Bezug auf die Buchung kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Fahrschüler und dem jeweiligen Anbieter zustande. Welche Produkte entsprechend seiner Kriterien verfügbar sind, kann der jeweilige Fahrschüler auf der Plattform erkennen. Die Anzeigeangebote auf der Plattform stellen kein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Vertrags über die Erbringung von Fahrschulleistungen dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, Angebote durch den Fahrschüler an den Anbieter zu richten (sog. invitatio ad offerendum). Dem Fahrschüler ist bewusst, dass für die Inanspruchnahme der durch von den Anbietern angebotenen Leistungen in der Regel Kosten entstehen. Die jeweiligen Preise der Fahrschulleistungen werden von dem jeweiligen unabhängigen Anbieter festgelegt und sind im Vorfeld per Ausbildungsvertrag verbindlich vereinbart. Die auf der Plattform genannten Preise enthalten die gesetzliche Steuer und sonstige Preisbestandteile, die bei dem Anbieter erhoben werden. Gibt der Fahrschüler eine verbindliche Buchungsanfrage ab (über den Button der Plattform „zahlungspflichtig buchen“), wird DrivEddy dem Fahrschüler den Eingang der Anfrage per Plattform und E-Mail bestätigen (im Folgenden „Bestellbestätigung“) und den Anbieter über die Anfrage informieren (im Folgenden „Anfrage“). Dazu wird dem Fahrlehrer der Benutzername, Vor- und Nachname und die Rufnummer des Fahrschülers in der Anfrage übermittelt. Die Bestellbestätigung begründet noch keine rechtsverbindliche Buchung. Eine rechtsverbindliche Buchung kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Anfrage des Fahrschülers annimmt, spätestens aber mit dem Beginn der Leistungserbringung. Minderjährige Personen bedürfen für Buchungen der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

4.4 Sofern die Fahrschulleistungen theoretische Fahrstunden betrifft, ist die Buchung erst nach Zahlung des Grundbetrags gemäß des Preisaushangs bzw. Ausbildungsvertrags des jeweiligen Anbieters durch den Fahrschüler erlaubt bzw. möglich. Die entsprechende Funktion innerhalb der App wird freigeschaltet, sobald die entsprechenden Dokumente von dem Anbieter am entsprechenden Fahrschülerprofil bzw. Benutzerkonto gespeichert worden sind.

4.5 DrivEddy wird die vermittelten Leistungen im Namen und der Rechnung des Anbieters gegenüber dem Fahrschüler in Rechnung stellen.

4.6 Die maximale Anzahl der Buchung von praktischen Fahrstunden als Produkt pro Fahrschüler pro Anbieter beträgt 2 x 75 Minuten pro Tag und maximal 4 x 75 Minuten pro Woche. Die maximale Anzahl der Gesamtbuchungen (bei allen Anbietern der Plattform) von praktischen Fahrstunden als Produkt pro Fahrschüler pro Woche beträgt 12 x 75 Minuten. Der Fahrschüler darf pro Tag maximal 180 Minuten Theoriefahrstunde (2 Doppel-Theorieblöcke) buchen.

4.7 Die per Buchung verbindlich vereinbarten Leistungen sind entgeltlich. Im Falle einer Buchung des Fahrschülers über die Plattform zahlt der Fahrschüler an den Online-Payment-Dienstleister, sofern diese Zahlungsmodalität vom Fahrschüler gewählt worden ist, das Buchungs-Entgelt an diesen Dienstleister und erst nach erfolgreichem Abschluss des gebuchten Produkts zahlt dieser Dienstleister das Buchungs-Entgelt nach Provisionsabzug gem. Ziffer 5 dieser AGB an den Anbieter aus. Als erfolgreicher Abschluss gilt es, wenn der Leistungsempfang durch den Fahrschüler in der App bestätigt wurde und der Anbieter die Umsetzung des Produkts Online bewertet hat. Im Fall der Barzahlung erfolgt die Zahlung unmittelbar an den Anbieter vor der Umsetzung des gebuchten Produkts. In diesem Fall erfolgt der Versand der Einzelrechnung an den Anbieter am Folgetag, sofern der Anbieter den Erhalt des Geldes bestätigt hat.

4.8 Der Fahrschüler kann verbindliche Buchungen gemäß den Bedingungen des Ausbildungsvertrags (in Relation zum Anbieter) entsprechend stornieren. Ein Stornierungsentgelt wird ggf. gem. Ziff. 5 dieser AGB in diesem Fall fällig.
5. Entgelt, Abrechnung und Zahlung
5.1 Die Nutzung der Plattform erfolgt grundsätzlich unentgeltlich, sofern der Anbieter auf Grund seiner Nutzer-Kategorie insbesondere aber nicht abschließend nicht die Kalender und Buchungsfunktion der Plattform nutzen kann.

5.2 Für den Fall, dass der Anbieter auf Grund seiner Nutzer-Kategorie insbesondere aber nicht abschließend die Buchungsfunktion der Plattform gem. Ziffer 4 dieser AGB nutzen kann, entsteht zwar nicht gegenüber DrivEddy eine Entgeltpflicht jedoch auf Grundlage des Partnervertrages (Kooperation) gegenüber dem Eddy Club Berlin. Nach dieser Vereinbarung steht dem Eddy Club Berlin für jede verbindliche Buchung, die nicht storniert worden ist, eine Provision zu. Der Eddy Club Berlin teilt hierzu für die Abwicklung der Zahlungen eine Kopie dieses Partnervertrages (Kooperation) insbesondere wegen der Provisionshöhe mit. Diese Provision wird dann im Zahlungsprozess entsprechend hinterlegt.

5.3 In Bezug auf die Durchführung des Online-Payments gem. Ziffer 5.3 dieser AGB ist festzuhalten, dass etwaige Provisionen des Eddy Club Berlin direkt abgezogen und mit Versandt der Gutschriftsrechnung und dem Beleg am Folgetag des erfolgreichen Abschlusses des Produkts gem. Ziffer 4.7 dieser AGB weitergeleitet werden. Im Fall einer Zahlung der Buchung außerhalb des Online-Payments gelten die Zahlungsmodalitäten und Abrechnungen gem. den Vereinbarungen aus dem Partnervertrag (Kooperation). Die Zahlungsabwicklung innerhalb der Plattform erfolgt auf das hinterlegte Konto des Anbieters.

5.4 Für den Fall der Stornierung einer verbindlich gebuchten Fahrstunde (Buchung) durch den Fahrschüler ist der Anbieter gegenüber dem Fahrschüler berechtigt, eine entsprechende Aufwandsentschädigung gemäß dem Ausbildungsvertrag von dem Fahrschüler zu verlangen und in Rechnung zu stellen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden. Ein Stornierungs-Entgelt gegenüber DrivEddy schuldet der Anbieter nicht. Im Falle eines Online-Payments durch den Fahrschüler wird die Stornierungsgebühr des Fahrlehrers von dem vorausentrichtetem Buchungsentgelt, welches dem Grunde nach an den Fahrschüler zurücküberwiesen wird, in Abzug gebracht und an den Anbieter ausgezahlt.

5.5 Der Anbieter erhält nach jeder Buchung einen elektronischen Beleg. Einsprüche gegen die in Rechnung gestellten Vermittlungsgebühren müssen vom Anbieter innerhalb von sechs (6) Wochen nach Erhalt der Rechnung geltend gemacht werden. Das Unterlassen gilt jeweils als Genehmigung der Rechnung. Der Anbieter kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnung verlangen, ist dann aber für die Unrichtigkeit der Rechnung beweispflichtig.
6. Allgemeine Pflichten des Anbieters und Verantwortlichkeit für Inhalte
6.1 Der Anbieter verpflichten sich, bei der Erstellung von Angeboten und der Veröffentlichung von Inhalten auf der Plattform geltendes Recht (z. B. Wettbewerbs- und Strafrecht, E-Commerce-Vorschriften, Fernabsatzrecht, gesetzliche Informationspflichten) zu beachten und keine Rechte Dritter (z. B. Marken-, Namens-, Urheber- oder Datenschutzrechte) zu verletzen. Der Anbieter stellt insbesondere sicher, dass einer Veröffentlichung von Bildern und Inhalten auf der Plattform keine Rechte Dritter entgegenstehen. Dem Anbieter ist es insbesondere verboten, Leistungen, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt, auf der Plattform anzubieten bzw. entsprechende Angebote auf der Plattform zu veröffentlichen.

6.2 Der Anbieter verpflichtet sich, DrivEddy unverzüglich über Vertragsschlüsse zu Fahrschülern in Kenntnis zu setzen, wenn der zugrundeliegende Kontakt über die Plattform vermittelt wurde. Ein Kontakt gilt als über die Plattform vermittelt, wenn der Erstkontakt zwischen Fahrschüler und Anbieter über die Plattform erfolgt oder der Fahrschüler auf den Anbieter über die Plattform aufmerksam wurde. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung zahlt der Anbieter an DrivEddy eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.500,00. Dem Anbieter bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

6.3 Der Anbieter muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Dazu zählen insbesondere:
  1. die Verwendung von Software, Skripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform;
  2. das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist;
  3. die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von jedweden Inhalten der Plattform ohne Einwilligung von DrivEddy.

6.4 Anbieter dürfen Angebote auf der Plattform ausschließlich mittels der von DrivEddy angebotenen Suchmasken suchen. Nicht statthaft ist die Angebotssuche unter Umgehung der Suchmasken, insbesondere durch Verwendung von automatisierter Suchsoftware, die auf die Datenbanken von DrivEddy zugreift.

6.5 Der Anbieter darf die durch Abfragen und Nutzung der Plattform gewonnenen oder auf der Plattform zugänglich gemachten Daten und Inhalte weder vollständig, noch teilweise oder auszugsweise verwenden
  1. zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form und/oder
  2. für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung und/oder
  3. für eine sonstige gewerbliche Verwertung.

Dies gilt nicht, soweit es sich um die eigenen Daten des Anbieters handelt.

6.6 Der Anbieter darf über die Plattform keine Nachrichten werbenden Inhalts ohne eine Einwilligung des Empfängers versenden (Spam-Nachrichten).

6.7 Sollte es bei der Nutzung der Plattform oder seiner Funktionalitäten zu Störungen kommen, wird der Anbieter DrivEddy von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn der Anbieter Kenntnis über von Dritten veröffentlichte Angebote oder Inhalten erlangt, die offensichtlich gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

6.8 Der Anbieter ist für sämtliche Inhalte, die er auf der Plattform einstellt, allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für die vom Anbieter im Rahmen des Angebots seiner Produkte gemachten Beschreibungen, die Angaben zu seiner Person sowie die hinterlegten Bilddateien (gemeinsam im Folgenden „Inserat“). Der Anbieter wird die Inhalte vor der Einstellung sorgfältig prüfen. Eine Überprüfung durch DrivEddy kann bedarfsweise erfolgen. Der Anbieter hat sicher zu stellen, dass die von ihm inserierte Produkte richtig und vollständig beschrieben werden. Dabei hat er mindestens diejenigen Angaben zu machen, die von DrivEddy als verpflichtend gekennzeichnet sind.

6.9 Der Anbieter versichert und gewährleistet durch die Einstellung eines Inserates, dass er zur Leistungserbringung dieser Produkte und zur Verwendung der Inhalte der Produktbeschreibungen berechtigt ist. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung sowie der dafür erforderlichen Vervielfältigung und Bearbeitung. Darüber hinaus hat er sicher zu stellen, dass…

  1. die Inserate und sonstigen Inhalte sich ausschließlich auf die angebotenen Produkte beziehen;
  2. Persönlichkeitsrechte Dritter nicht verletzen;
  3. nicht diskriminierend gegen Rassen, beleidigend, schikanierend, sittenwidrig oder sexuell freizügig sind;
  4. keine Informationen oder Daten enthalten, zu deren Übertragung der Anbieter vertraglich und/oder nach geltendem Recht nicht berechtigt ist (z.B. Geschäftsgeheimnisse, geschützte oder vertrauliche Informationen, von denen sie im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen Kenntnis erhalten haben oder die einer Vertraulichkeitsvereinbarung unterfallen) und
  5. nicht (auch nicht mittelbar) in Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder verwandte Schutzrechte, Warenzeichenrechte, Markenrechte, Patentrechte, Gebrauchs- oder Geschmacksmusterrechte eingreifen.

6.10 Der Anbieter verpflichtet sich (soweit erforderlich), Hinweise auf Urheberschaft, Copyright oder ähnliche Rechte bei Einstellung der Inhalte wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
7. Unterbrechung | Beeinträchtigung der Erreichbarkeit der Plattform
7.1 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Plattform sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

7.2 Die Überwachung der Grundfunktionen der Software erfolgt täglich. Die Wartung der Plattform ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der Plattform ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen drei (3) Stunden ab Kenntnis oder Information durch DrivEddy.

7.3 Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von zwölf (12) Stunden möglich sein sollte, wird DrivEddy den Anbieter davon binnen vierundzwanzig (24) Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.

7.4 Die Verfügbarkeit des jeweils vereinbarten Services nach diesen AGB beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
8. Vertragsdauer, Kündigung, Sperrung
8.1 Der Nutzungsvertrag-Plattform wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

8.2 Dieser Nutzungsvertrag-Plattform kann von jeder Partei mit einer Frist von einem (1) Monat ab dem Zugang der Kündigung per Benutzerkonto oder per E-Mail ordentlich gekündigt werden.

8.3 Dieser Nutzungsvertrag-Plattform kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich vor, wenn…
  1. der Anbieter fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Plattform verletzt.
  2. der Anbieter liquidiert oder über das Vermögen des Anbieters das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder ein ähnlich schwerwiegendes Verfahren gegen den Anbieter eingeleitet wird.
  3. der Anbieter seine wesentlichen Vertragspflichten oder eine andere wesentliche Bestimmung dieser AGB verletzt, sofern dieser Vertragsbruch nicht innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Aufforderung durch DrivEddy abgestellt wird.
  4. der Anbieter die Inhalte und/oder Details der Produkte verändert oder Ähnliches ohne, dass der Anbieter DrivEddy hierüber informiert hat bzw. die Änderungen auf der Plattform einzupflegen.
  5. der Anbieter seinen Leistungspflichten aus den jeweiligen Buchungen gegenüber den Fahrschülern nicht nachkommt. Hierfür bedarf es ausdrücklich keiner Abmahnung.
  6. der Anbieter gegen die Zusicherung nach Ziffer 3.4 dieser AGB nach Abmahnung unter einer Besserungsfristsetzung von zwei (2) Wochen weiterhin verstößt.
  7. der Anbieter die Vollmachten gemäß Ziffer 3.6 dieser AGB gegenüber DrivEddy widerrufen hat.
  8. der Anbieter im Nachhinein (nach der Registrierung auf der Plattform) seine Genehmigungen bzw. Erlaubnisse gem. Ziffer 3.4 Buchst. e) dieser AGB verliert.

8.4 Nach Vertragsende des Nutzungsvertrags-Plattform hat der Anbieter keinen Zugang mehr zum Account und zu seinem Profil. Sein Profil wird dann auch deaktiviert und ist von keinem Fahrschüler auf der Plattform mehr sichtbar. DrivEddy ist für die Sicherung der im Account und dem Profil hinterlegten Informationen nicht verantwortlich. Der Anbieter ist daher angehalten, rechtzeitig vor Ende der Vertragslaufzeit die für ihn relevanten Daten sofern nach diesen AGB zulässig auf einem von DrivEddy unabhängigem Speichermedium zu sichern, was jedoch die Regelung gem. Ziffer 3.9 dieser AGB unangetastet lässt.

Für den Fall, dass die Fahrschule eine Ausbildung einseitige Vorzeit kündigt, oder eine Reduzierung des beauftragten Leistungsumfangs beansprucht wird, werden die nicht mehr zu erbringenden Leistungen mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 100% der infolge der Kündigung nicht zur Entstehung gelangten Leistungsansprüche.
9. Haftung
9.1 DrivEddy haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet DrivEddy bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DrivEddy jedoch nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Fahrschüler regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von DrivEddy.

9.3 Darüber hinaus tragen die Anbieter und die Fahrschüler bei der Nutzung des Service und der Plattform von DrivEddy jeweils auf eigenes Risiko. Vom Fahrschüler bzw. Anbieter verursachte Schäden trägt der Fahrschüler bzw. der Anbieter im direkten Verhältnis zum Anbieter bzw. Fahrschüler.
10. Freistellungsanspruch und weiterführende Rechte
10.1 Der Anbieter stellt DrivEddy und deren Mitarbeiter bzw. Beauftragten von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzung von Rechten Dritter, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und/oder der Veröffentlichung von Angeboten, insbesondere von Bildern, des Anbieters von Dritten geltend gemacht werden.

10.2 Der Anbieter verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die DrivEddy durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die DrivEddy zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. DrivEddy informiert in diesem Falle den betroffenen Anbieter unverzüglich über vorzunehmende Maßnahmen der Rechtsverteidigung.

10.3 Der Anbieter stellt DrivEddy insbesondere aber nicht abschließend von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen DrivEddy wegen der vom Anbieter eingestellten Inhalte geltend machen. Der Anbieter ersetzt DrivEddy jeglichen Schaden, den DrivEddy wegen der Verletzung von Rechten Dritter, die hierauf beruhen, entsteht, einschließlich etwaiger Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter unterstützt DrivEddy bei der Rechtsverteidigung.

10.4 DrivEddy ist berechtigt, Inhalte ganz oder teilweise von der Plattform zu entfernen und zu löschen, wenn diese den in diesen AGB festgelegten Anforderungen nicht entsprechen.
11. Datenschutz und -Sicherheit
11.1 DrivEddy ist sich der Sensibilität personenbezogener Daten bewusst und beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Anbieter und der Fahrschüler die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlage dafür sind insbesondere aber nicht abschließend das Telekommunikationsgesetz (TMG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG). Für weitere Informationen wird auf die Datenschutzerklärung von DrivEddy auf der Internetseite und Angaben der Plattform verwiesen.

11.2 DrivEddy ist es gestattet, die angegebenen personenbezogenen Daten zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies zum Zweck der Durchführung des Nutzungsvertrages-Plattform und des Service der Plattform auf Grundlage dieser AGB notwendig ist. Diese Daten werden dann für den Service durch DrivEddy verwendet.

11.3 DrivEddy gibt – sofern in diesem Vertrag nicht anders geregelt – in keinem Fall personenbezogene Daten unbefugt weiter. Zudem erteilt DrivEddy den Anbietern und Fahrschülern gemäß den gesetzlichen Bestimmungen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Sofern der Anbieter als Verbraucher (gem. § 13 BGB) seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Rechtsbeziehung das für den Geschäftssitz von DrivEddy zuständige Gericht. Sofern der Anbieter Unternehmer (gem. § 14 BGB) ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Rechtsbeziehung das für den Geschäftssitz von DrivEddy zuständige Gericht.

12.2 Auf diese Rechtsbeziehungen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

12.3 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen bzw. nicht durchführbaren Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
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